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Um eine physiotherapeutische Behandlung (Einzelheilgymnastik) bzw. Heilmassage durchführen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Somit haben Sie auch Anspruch auf Kostenrückerstattung.

Bitte beachten Sie, dass ich ein Wahltherapeut bin und Sie daher nur einen Teil Ihrer Therapiekosten rückerstattet bekommen. Gerne gebe ich Ihnen bei der Therapie Auskunft über die ungefähre Höhe dieses Betrages.

Eventuell können Sie den Restbetrag bei Ihrer privaten Krankenversicherung einfordern. Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrem Versicherungsberater.


Wenn Sie einen Hausbesuch für die Therapie benötigen, können Sie sich auch diesen vom Arzt verordnen und bei der Krankenkassa bewilligen lassen. So erhalten Sie auch hier einen Teilbetrag zurück.


Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne per E- mail oder telefonisch zur Verfügung.